Teilnahmebedingungen

Der Grenzland Radmarathon ist eine radtouristische Veranstaltung ohne Zeitnahme. Es ist kein Radrennen.

Teilnahmeberechtigt sind alle ausreichend trainierten RadfahrerInnen. Die StVO des jeweiligen Landes ist zu beachten. Das gilt insbesondere für das Rechtsfahrgebot, die Vorfahrts- und Ampelregelung und das Gebot der Radwegbenutzung.

Teilnahmebedingungen: Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Die Strecke ist nicht gesperrt. Es gilt uneingeschränkt die Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes. An Bahnübergangen haben Schienenfahrzeuge Vorrang ( § 19 StVO), das Befahren und Betreten von Bahnanlagen außerhalb von Übergängen ist verboten. Besondere Vorsicht ist an Kreuzungen, Einmündungen und sonstigen unübersichtlichen Punkten zu üben. Den Weisungen von Ordnungskräften und der Polizei ist Folge zu leisten. Nichtbeachtung der Anweisungen kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

Das Tragen der Rückennummer oder Startnummer ist Pflicht. Ebenso das Tragen eine Helms. Teilnehmer, die ohne Helm an der Veranstaltungen teilnehmen wollen, können ausgeschlossen werden. Im übrigen gilt die Generalausschreibung “Radtourfahren” des Bundes Deutscher Radfahrer. Jeder Teilnehmer muss ausreichend unfall- und haftpflichtversichert sein.

Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung mindestens eines Elternteiles teilnehmen. Es besteht Helmpflicht. Das Mitführen von Trinkflaschen aus Aluminium, Glas oder anderen nicht verformbaren Materialien ist verboten. Die Anmeldung gilt als erfolgt, wenn das Startgeld auf unserem Konto eingegangen ist bzw. bei Barzahlung am Veranstaltungstag bezahlt wurde.

Der Veranstalter ist berechtigt, bei schlechter Witterung, oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen die Strecke zu verändern. Bei Gefahr für Leib und Leben der Teilnehmer ist auch eine Absage oder ein Abbruch durch des Radmarathons möglich. Bei Abbruch der Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt oder durch Genehmigungsbehörden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. Startet ein Teilnehmer aus welchem Grund auch immer nicht, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. Eine Übertragung der Anmeldung auf einen anderen Teilnehmer ist nicht möglich. Ist die beabsichtigte Teilnahme wegen Krankheit nicht möglich, kann gegen Vorlage eines ärztlichen Attests die bereits bezahlte Startgeld für die im nächsten Jahr beabsichtigte Veranstaltung angerechnet werden.

Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass Bildmaterial der Veranstaltung und seine persönlichen Daten im Rahmen der Veranstaltung verarbeitet und veröffentlicht werden können.

Mit der Unterschrift unter der Anmeldung bzw. der elektronischen Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen sowie den Haftungsausschluss des Veranstalters akzeptiert.

Haftungsausschluss

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Vom Veranstalter wird keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art übernommen. Dies gilt sowohl für Personen- als auch Sachschäden insbesondere auch für Folgen von Unfällen und für abhanden gekommene Gegenstände wie beispielsweise Fahrräder, Zubehör, Bekleidungsstücke.

Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder Sicherheitsgründen hat der Teilnehmer daraus keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Mit dem Empfang der Startnummer erklärt jeder Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und er einen ausreichenden Trainingszustand besitzt. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er aus der Veranstaltung genommen werden kann, wenn er den Kontrollschluss oder maximale Durchgangszeiten überschreitet, gegen die StVO verstößt oder Gefahr läuft, sich gesundheitlich zu schädigen. Den Haftungsausschluss erkennt jeder Teilnehmer mit der Meldung an. Gerichtsstand ist Auerbach/Vogtl.